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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Lebenshilfe Baden-Baden – Bühl - Achern (LH BBA) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Homepage Büro für Leichte Sprache.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Beispiele für Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:

  • Deutsche Gebärdensprache:
    Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihrenwesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. Diese Anforderung wird bisher nicht erfüllt.

  • Barrierefreie Dokumente:
    Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente, z.B. im pdf-Format. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein. Diese Anforderung wird bisher nicht durchgehend erfüllt.

  • Verlinkungen:
    Verlinkungen auf Inhalte außerhalb von unserer Internetseite können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind.

Das Büro für Leichte Sprache der LH BBA ist bemüht ihre Webseite noch weiter zu optimieren.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Januar 2025 erstellt und beruht auf der Bewertung der Prüfgruppe Leichte Sprache der Lebenshilfe Baden-Baden/Bühl/Achern e.V.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf unserer Internetseite auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind,
- die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind.
Diese Mängel können Sie dem Büro Leichte Sprache gerne mitteilen.

Ihre Ansprechperson ist:
Anne Mohr
07223 / 80889-18
a.mohr@lebenshilfe-bbade

5. Durchsetzungsverfahren
Falls das Büro für Leichte Sprache Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) oder die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Die Landesbehindertenbeauftragte erreichen Sie wie folgt:
Simone Fischer
Landesbehindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon-Nummer: 0711 279-3360
E-Mail-Adresse: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Datenschutzhinweis

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