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Impftermine für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung

03.03.2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Eltern, Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer, wir haben hier das Wichtigste zum Thema Impfen für unsere Mitarbeiter:innen in einfacher Sprache zusammengefasst. Diese Informationen gehen auch am Freitag, 05.03.2021, schriftlich an Sie raus.

In vielen Stadt-/Landkreisen beginnen nun die Impfungen für die Stufe „hohe Priorität“.

Dazu gehören auch unsere Mitarbeiter:innen mit Behinderung / psychischer Erkrankung:
„Menschen im Alter von 18 Jahren bis 64 Jahren mit den Diagnosen Trisomie 21, geistige Behinderung, Demenz und schwere psychiatrische Erkrankung können ab sofort geimpft werden.“


Manche Mitarbeiter:innen wohnen in einem Wohnhaus der Lebenshilfe:
Diese Mitarbeiter:innen bekommen ihre Impfung dort.
Mobile Impfteams kommen direkt ins Wohnhaus.

Der Ortenaukreis plant das schon. Hier haben wir unsere Klienten:innen bereits angeschrieben.
Bald haben wir einen Impftermin für das Wohnhaus in Achern.
Der Landkreis Rastatt ist noch nicht soweit. Wir informieren Sie, wenn es Termine für die Wohnhäuser Sinzheim und Bühl gibt.


Manche Mitarbeiter:innen wohnen bei ihren Eltern/Angehörigen oder selbständig:
Im Moment kommen keine mobilen Impfteams in die Werkstätten.
Später kann es möglich sein. Das hängt von dem Stadt- oder Landkreis ab.
Wir haben unserem Landkreis schon Angebote gemacht,
dass Impfungen mit mobilen Impfteams in unseren Werkstätten möglich sind.
Sie können sicher sein, dass wir alles Mögliche tun und Sie sofort informieren.


Aber wem das zu lange dauert,
kann jetzt selbständig für sich einen Impftermin vereinbaren:


Entweder über die Hotline 116117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de (dafür brauchen Sie ein Handy und eine E- Mail- Adresse!!)
Man braucht viel Geduld, weil momentan die Termine schnell vergeben sind.


Auf der Internetseite: www.impfterminmonitor.de können Sie sehen, in welchem Impfzentrum Termine frei sind.

Es werden immer 2 Termine vergeben:
- für die erste
- und die zweite Impfung.


Die Impfung ist freiwillig und kostenlos.
Für unsere Mitarbeiter:innen mit Behinderung gilt:
Ein Impftermin wird bewertet wie ein Arzttermin.
Wenn Sie nur einen Termin innerhalb der Arbeitszeit bekommen,
werden Sie für diese Zeit freigestellt.

Ihre rechtliche Betreuung sollte Sie unterstützen, einen Termin zu bekommen.
Es wäre gut, wenn die rechtliche Betreuung Sie zum Impftermin begleitet.
Er/sie erhält eine ärztliche Aufklärung und erteilt das Einverständnis für die Impfung.

Sobald Sie einen Impftermin haben,
bekommen Sie von uns eine Bescheinigung, dass Sie bei uns beschäftigt sind.

Diese bekommen Sie in der Werkstatt vor Ort – fragen Sie Ihren Gruppenleiter.
Das ist der Nachweis für eine Impfberechtigung.

Nehmen Sie zum Impftermin mit:
- Ihren Personalausweis,
- den Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
- die Bescheinigung von der WDL im Original
- Bestätigung des Impftermins
- Krankenversichertenkarte
- Impfpass


Haben Sie noch Fragen zur Corona-Impfung?
Auf der Internetseite: www.infektionsschutz.de gibt es viele hilfreiche Fragen und Antworten.


Brauchen Sie Hilfe bei der Beantragung eines Impftermins?
Die Offenen Hilfen helfen gerne:

  • Von Montag – Donnerstag
  • von 9 – 12 Uhr und von 13 – 16 Uhr.
  • Tel. 0160/ 98008856 oder Tel. und 0175/ 3702496



Wir freuen uns sehr, wenn möglichst viele Menschen sich impfen lassen.

Damit kann Ihre Gesundheit und die vieler Menschen geschützt werden!



Unabhängig davon - Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

© Lebenshilfe der Region Baden-Baden - Bühl - Achern e.V