29.04.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Angehörige, heute ist vom Ministerium für Soziales und Integration eine „Handreichung zur Änderung der Corona VO WfbM zum 04.05.2020“ eingegangen.
Mit dieser Verordnung bleibt das Betretungsverbot der Werkstätten zwar weiter bestehen, es gibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen schrittweisen Wiedereinstieg vorzubereiten und zu vollziehen.
Wir werden die kommende Woche nutzen, um den sukzessiven Wiedereinstieg in den WfbM- und FuB-Betrieb vorzubereiten.
Die Notbetreuung bleibt unverändert bestehen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Laufe der nächsten Woche.
Unser Vorgehen in den letzten Tagen, vor einem Wiedereinstieg die Arbeitsschutzstandards des BMAS (Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) in den einzelnen Einrichtungen zu berücksichtigen und umzusetzen, wird vom Ministerium ausdrücklich bestätigt.
Herzliche Grüße
Die Geschäftsführung
Die Werkstatträte Baden-Württemberg haben für die derzeit nicht einfache Situation einen Brief in leichter Sprache an die Beschäftigten verfasst.
Darin wird die komplexe Lage, mit all den Ängsten, Befürchtungen und Widrigkeiten erklärt.
Es wird um Geduld und Verständnis geworben, es werden Perspektiven aufgezeigt und vor allem wird Mut gemacht.
Dieses „Mut-Mach-Papier“ ist für uns alle ein lesenswerter Brief.