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Zutritt in unseren Wohnhäusern Achern, Bühl und Sinzheim untersagt

21.03.2020

Aus Verantwortung für das Leben und die Gesundheit unserer Klientinnen und Klienten im Wohnen gibt es - in Absprache mit der Heimaufsicht - komplettes Besuchsverbot!

Zutritt in den Wohnhäusern verboten

Für die drei Wohnhäuser und Außenwohngruppen unserer Lebenshilfe in Achern, Bühl und Sinzheim gilt seit über einer Woche eine eingeschränkte Besucherreglung auf Anweisung der Heimaufsicht zum Schutz unserer Klientinnen und Klienten.

Leider müssen wir feststellen, dass viele Angehörige und auch Dienstleister sich an diese Regelung nicht halten.

Aus Verantwortung für das Leben und die Gesundheit unserer Klientinnen und Klienten im Wohnen ordnen wir daher - in Absprache mit der Heimaufsicht - an:

Ab sofort ist jeder Zugang zu den Wohnhäusern Achern, Bühl und Sinzheim und zur Außenwohngruppe Leiberstung (außer für das tätige Personal) untersagt!

Dienstleister wenden sich bitte mit ihrem Anliegen an die zuständige Hausleitung.

Wir bitten Sie für diese Anweisung um Ihr Verständnis!


Andreas Hemlein und Markus Tolksdorf
von der Geschäftsführung

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