„Die Vorteile von BIA-Plätzen für alle Seiten liegen auf der Hand“, erklärt Sozialarbeiterin Gudrun Bihlmaier, die in der Sinzheimer Werkstätte für die Außenarbeitsplätze und die Integrationsbegleitung zuständig ist. „Die WDL-Mitarbeiter können sich in einem Arbeitsumfeld außerhalb der Werkstätte bewähren, wir können unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend eine maximale Förderung anbieten, und für den Unternehmer gibt es keine arbeitsrechtliche Verpflichtung,“ so Gudrun Bihlmaier.
Denn bei den betrieblich integrierten Arbeitsplätzen bleibt der Arbeitnehmer Beschäftigter der Werkstätte der Lebenshilfe, so dass die Sozialabgaben weiterhin dort anfallen. Aus unternehmerischer Sicht ergebe sich sogar ein Vorteil, denn 50 Prozent der Kosten können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Aber natürlich geht es nicht ohne soziale Einstellung und Verantwortung des Unternehmers. Auch muss das Engagement auftrags- und personalmäßig möglich sein. Die WDL-Verantwortlichen sind deshalb für die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen sehr dankbar und hoffen, dass noch viele Beispiele folgen werden.
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