Schulkindergartenkinder
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Wie melde ich mein Kind an? Ablauf

Aufnahmebedingungen und Aufnahme

Der Wunsch der Eltern ist die Grundlage für die Aufnahme, d.h. sie als Eltern melden ihr Kind bei uns im Schulkindergarten an.

Damit ein Kind in den Schulkindergarten gehen kann muss ein Förderbedarf festgestellt werden.

Dieser Förderbedarf kann im Bereich der geistigen Entwicklung, im Bereich Lernen oder im Bereich soziale/emotionale Entwicklung liegen.

Zunächst finden ein Informationsgespräch und eine Besichtigung des Kindergartens mit der Leitung des Schulkindergartens statt, bei dem auf Wunsch auch die Unterlagen (Anmeldung, Personalbogen, Sozialhilfeantrag etc.) gleich ausgefüllt werden können.

Auf die Aufnahme in unseren Schulkindergarten gibt es keinen grundsätzlichen Anspruch. Folgende Genehmigungen bzw. Entscheidungen müssen vor einer Aufnahme berücksichtigt werden:

Aufnahmebedingungen Schulkindergartenzoom
Aufnahmebedingungen Schulkindergartenzoom
 
  • Wunsch der Eltern zur Aufnahme ihres Kindes in unseren Schulkindergarten;
  • Empfehlung des Schulkindergartens zur Aufnahme des Kindes;
  • Feststellung des zuständigen Schulamtes (Rastatt bzw. Offenburg) über den besonderen Förderbedarf des Kindes im Rahmen unseres Schulkindergarten;
  • Kostenübernahme des zuständigen Sozialamtes (Lk Rastatt, Lk Ortenaukreis, Stadtkreis Baden-Baden)

Anmeldegespräch / Erstgespräch

Im Anmeldegespräch lernen sich Eltern, Kind und unsere Mitarbeiter gegenseitig kennen.

Gemeinsam werden die Räumlichkeiten des Schulkindergartens in Augenschein genommen und alle wichtigen Informationen über die bisherige Entwicklung des Kindes, Arzt-, Krankenhaus- und Therapieberichte ausgetauscht.

Im Anschluss daran erhalten die Eltern detaillierte Informationen über den Ablauf des Aufnahmeverfahrens und die notwendigen Anmeldeunterlagen.

Leistungsvermögen und allgemeiner Entwicklungsstand

Unser/e Sonderschullehrer/in überprüfen anhand unterschiedlicher Tests den Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes. Diese Tests können in Anwesenheit der Eltern durchgeführt werden.

Zusätzlich informiert sich der/die Sonderschullehrer/in beim behandelnden Kinderarzt und den Therapeuten sowohl evtl. im Regelkindergarten über den Entwicklungsstand des Kindes.

Abschlussberatung und Entscheidung der Eltern

Nachdem alle Informationen vorliegen und die Tests abgeschlossen sind, erfolgt eine eingehende Beratung der Eltern. Je nach Ergebnis wird eine Aufnahme in unseren Schulkindergarten empfohlen.

Sonderpädagogisches Gutachten und Antrag auf Kostenübernahme

Falls die Eltern eine Aufnahme wünschen, erfolgt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. Dieses Gutachten bildet die Grundlage zur Beantragung der Aufnahme des Kindes in unseren Schulkindergarten beim zuständigen Schulamt.

Die Eltern stellen beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme für die Aufnahme in unseren Schulkindergarten.

Untersuchung im Staatlichen Gesundheitsamt

Für den Zustimmungsbescheid benötigt das Schulamt und das Sozialamt eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes.

Die Terminvereinbarung regelt das Gesundheitsamt mit den Eltern.

Feststellung des Schulamtes

Liegen beim Schulamt und Sozialamt alle notwendigen Unterlagen vollständig vor, erfolgt der Bescheid zur Aufnahme in unseren Schulkindergarten.

Aufnahme und Kosten

Nach der Feststellung des Förderbedarfs vom Schulamt und der Prüfung durch das Gesundheitsamt und die Eingliederungshilfe erhalten Sie vom Landratsamt eine Zusage zur Kostenübernahme, d.h. die Kosten für den Kindergartenbesuch werden komplett übernommen.
Bezahlt werden muss das Mittagsessen (ca. 3,00-4,00 Euro pro Tag). Hier kann ein Antrag auf Bildung und Teilhabe beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Der angebotene Fahrdienst für die Kinder zum Schulkindergarten und nach Hause ist derzeit kostenfrei.

Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 8.00 – 14.00Uhr

Intensivkooperation Furschenbach (8.00 – 13.00Uhr mit abweichendem Ferienplan)

Während den allgemeinen Schulferien ist unsere Einrichtung geschlossen.

Termine

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