Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Betriebsrat ist die von allen Arbeitnehmern eines Betriebes oder einer Einrichtung gewählte Vertretung. Er ist allein den Interessen der Arbeitnehmerschaft verpflichtet
und vertritt diese entschieden gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Betriebsrat wird auf vier Jahre gewählt, und zwar in allen Betrieben, in denen mindestens fünf Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind.
Der Betriebsrat kann nur so stark sein wie die, die ihn wählen. Er kann seine Arbeit nur gut machen, wenn die Mitarbeiter hinter ihm stehen.
Deshalb sind wir auf Eure Anregungen und Kritik angewiesen, denn nur gemeinsam kann man gute Ergebnisse erzielen.
Bei Fragen sind wir jederzeit erreichbar.
Der Betriebsrat
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, dafür einzustehen, dass die zugunsten von Arbeitnehmern erlassenen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Außerdem hat er die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, Anregungen aus der Belegschaft zu prüfen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten.
Weitere Aufgaben sind:
Das BetrVG regelt die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat.
Der Betriebsrat ist ein Kollektiv-Organ.
Dies bedeutet:
Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat:
Oberster Grundsatz nach § 2 BetrVG ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Form der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und
Betriebsrat ist geregelt:
Diese sogenannte „Generalklausel“ legt Grundsätze und allgemeine Regeln für eine Vielzahl von nicht vorhersehbaren Konflikten fest.
Die Vorschriften verkennen jedoch nicht, dass Betriebsrat und Arbeitgeber unterschiedliche Interessen verfolgen.
Es steht nicht im Widerspruch zur Verpflichtung des Betriebsrats, alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel im Interesse der von ihm vertretenen Mitarbeiter auszuschöpfen.
Die Mitbestimmung ist die höchste Form der Mitwirkung des BR im Unternehmen.
Der Arbeitgeber kann nicht alleine entscheiden, sondern ist von der Zustimmung des BR abhängig.
Betriebsratsvorsitzende WDL
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