Banner
Logo "Wir sind eins"

Betriebsrat Lebenshilfe und WDL

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Betriebsrat ist die von allen Arbeitnehmern eines Betriebes oder einer Einrichtung gewählte Vertretung. Er ist allein den Interessen der Arbeitnehmerschaft verpflichtet
und vertritt diese entschieden gegenüber dem Arbeitgeber.

Der Betriebsrat wird auf vier Jahre gewählt, und zwar in allen Betrieben, in denen mindestens fünf Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind.

Betriebsrat der Lebenshilfe:

Betriebsrat der Lebenshilfe, vlnrl:Christof Maier, Angi Zoller und Frank Maier sowie die Schwerbehindertenvertretung Heike Reichert
Betriebsrat der Lebenshilfe, vlnrl:Christof Maier, Angi Zoller und Frank Maier sowie die Schwerbehindertenvertretung Heike Reichert
  • Frank Maier / Betriebsratsvorsitzender
    Mein Name ist Frank Maier, ich bin 52 Jahre alt und lebe mit meiner Partnerin und meinen zwei Söhnen in Durmersheim. Vor meiner Ausbildung zum Fachlehrer am Pädagogischen Fachseminar in Karlsruhe arbeitete ich als Arbeitserzieher in der Südpfalzwerkstatt in Herxheim. 2017 wurde ich dann hier in der Lebenshilfe ins Lehrerteam der Mooslandschule aufgenommen, wo ich mich seither sehr wohl fühle. Mit meinen fast fünf Jahren Betriebszugehörigkeit bin ich quasi schon der „alte Hase“ in unserem Trio.
    Ich finde, dass Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen sehr wichtige und wertvolle Errungenschaften unserer modernen Arbeitswelt sind, die man keinesfalls geringschätzen oder als selbstverständlich betrachten sollte. Mein Wunsch wäre es, in vielen interessanten Gesprächen mit euch unsere Arbeit transparent darzustellen und somit hoffentlich das Ansehen des Betriebsrats etwas zu „entstauben“.
    Denn ihr habt uns eure Stimme gegeben damit wir eure Stimme sind!

  • Angi Zoller / Stellvertretende Betriebsratsvorsitzend                                Ich heiße Angi Zoller, bin 35 Jahre alt und lebe mit meinem Mann und meinen zwei Töchtern in Rheinmünster/Stollhofen.
    Seit September 2021 bin ich als Lehrkraft an der Mooslandschule beschäftigt.
    Mitglied des Betriebsrats zu sein, bedeutet für mich, euch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und immer ein offenes Ohr für euch zu haben. Für mich ist neben der aktiven Mitgestaltung in vielen Bereichen des Unternehmens, der Schutz und die Unterstützung eurer Interessen ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit. Nur gemeinsam sind wir stark und können etwas bewirken – wir sind euer Sprachrohr und für euch da!
    Denn: „Wer heute nichts tut, lebt morgen wie gestern und es ist leichter Probleme zu lösen als mit ihnen zu leben.“ – Albert Einstein
  • Christof Maier / Betriebsratsmitglied                                                          Mein Name ist Christof Maier, ich bin 59 Jahre alt und lebe mit meiner Familie in Lichtenau.
    Ich bin seit September 2019 an der Mooslandschule in Ottersweier tätig und arbeite aktuell als Schulbegleiter einer vierten Klasse der Grundstufe.
    Nach zermürbenden Jahren ohne Sinnhaftigkeit als Mediengestalter in einer Werbeagentur wollte ich durch soziales Engagement über meinen persönlichen Tellerrand hinausschauen und mit Menschen aus anderen gesellschaftlichen Gruppen in Kontakt kommen. Die Situationen und Konflikte mit denen ich tagtäglich konfrontiert werde lassen mich als Person wachsen und stärken mein Selbstbewusstsein. Ich hatte schon immer Freude daran, mit anderen Menschen im
    Team ideenreiche Konzepte in die Tat umzusetzen. Verantwortung zu übernehmen, stellt für mich dabei keinerlei Problem dar. Eher hilft sie mir, Projekte noch enthusiastischer und zielstrebiger voranzubringen.
    Als Gremiumsmitglied des Betriebsrats und aktives Mitglied der Arbeitsgruppe der Begleitkräfte möchte ich Entscheidungen des Arbeitgebers im Sinne der Belegschaft beeinflussen, um einen wichtigen Beitrag zu einer fairen Arbeitswelt im Unternehmen zu leisten.

  • Heike Reichert / Schwerbehindertenvertretung                                           Ich heiße Heike Reichert, bin 50 Jahre alt und lebe mit meiner Familie in Achern.
    Seit acht Jahren bin ich im Bereich Offene Hilfen als Verwaltungsmitarbeiterin in Teilzeit tätig.
    Innerhalb der Lebenshilfe gehöre ich zum kleinen Kreis von MitarbeiterInnen mit anerkannter Schwerbehinderung, die ich mit Übernahme dieses Amtes gerne unterstütze. Mir ist es wichtig, als „Betroffene“ vor allem denen eine Stimme zu geben, die mit Einschränkungen leben, und mit Einfühlungsvermögen den Blick wach zu halten für besondere Bedürfnisse dieses MitarbeiterInnenkreises.
    Zwar bin ich kein gewähltes Mitglied des Betriebsrates und habe somit auch kein Stimmrecht, bin als Schwerbehindertenvertretung jedoch berechtigt, an Sitzungen teilzunehmen und unsere Interessen zu vertreten.

E-Mail:   betriebsrat@lebenshilfe-bba.de

Mobil-Tel. Betriebsrat: 0176/55901053

Betriebsrat der WDL:

  • Christine Hohmann / Betriebsratsvorsitzende
    FuB Kartung

  • Susanne Hasel / stellv. Vorsitzende
    Marktstraße Bühl

  • Martin Ludwig
    Werkstatt Achern

  • Olaf Merkel
    Werkstatt Sinzheim

  • Renate Schenk
    Werkstatt Achern

  • Monika Eckerle
    Wohnhaus Sinzheim

  • Wilhelm Knapp
    Wohnhaus Achern


E-Mail:  betriebsrat@wdl-ggmbh.de

Der Betriebsrat kann nur so stark sein wie die, die ihn wählen. Er kann seine Arbeit nur gut machen, wenn die Mitarbeiter hinter ihm stehen.

Deshalb sind wir auf Eure Anregungen und Kritik angewiesen, denn nur gemeinsam kann man gute Ergebnisse erzielen.

Bei Fragen sind wir jederzeit erreichbar.
Der Betriebsrat

Aufgaben des Betriebsrates

Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, dafür einzustehen, dass die zugunsten von Arbeitnehmern erlassenen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.

Außerdem hat er die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, Anregungen aus der Belegschaft zu prüfen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten.


Weitere Aufgaben sind:

  • die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern
  • die Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes
  • die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter und anderer besonders schutzbedürftiger Personen
  • die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
  • die Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen.

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz

Das BetrVG regelt die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat.


Der Betriebsrat ist ein Kollektiv-Organ.

  • Befugnisse, Pflichten und Zuständigkeiten des BR werden vom Gremium wahrgenommen.
  • Seine Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschlüsse gefällt.
  • Alle zur Verfügung stehenden Mittel können im Interesse der Mitarbeiter ausgeschöpft werden.
  • Den Betriebsrat trifft auch die Verpflichtung zur Geheimhaltung.
  • Der Betriebsratsvorsitzende ist weder der Bevollmächtigte, noch der gesetzliche Vertreter des BR, auch wenn er nach Betriebsverfassungsgesetz „Sonderaufgaben“ zu erfüllen hat.

Dies bedeutet:

  • Du besprichst Dein Anliegen mit dem Betriebsrat Deiner Wahl.
  • Du wählst, ob Dein Anliegen ins Gremium getragen wird oder ob Du nur die Beratung eines einzelnen BR-Mitgliedes wünschst.
  • Um förderliche Kollektiv-Entscheidungen zu treffen, brauchen wir Eure Rückmeldung.

Die Grundlagen der Betriebsratstätigkeit

Die Grundlagen der Betriebsratstätigkeit

Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat:
Oberster Grundsatz nach § 2 BetrVG ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die Form der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und
Betriebsrat ist geregelt:

  • In einem Klima gegenseitiger „Ehrlichkeit und Offenheit“
  • Verpflichtung, strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln
  • Vorschrift zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verpflichtung zu gesetzestreuem Verhalten

Diese sogenannte „Generalklausel“ legt Grundsätze und allgemeine Regeln für eine Vielzahl von nicht vorhersehbaren Konflikten fest.

Die Vorschriften verkennen jedoch nicht, dass Betriebsrat und Arbeitgeber unterschiedliche Interessen verfolgen.

Es steht nicht im Widerspruch zur Verpflichtung des Betriebsrats, alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel im Interesse der von ihm vertretenen Mitarbeiter auszuschöpfen.

Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

Mitwirkungsrechte des Betriebsrats nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • Soziale Angelegenheiten
    z.B. Beginn und Ende der Arbeitszeit, Fragen der Ordnung des Betriebs
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes, Arbeitsumgebung und Arbeitsablauf
    z.B. Neu-und Umbauten, Arbeitsabläufe, Arbeitssicherheit
  • Personelle Angelegenheiten
    z.B. Personalplanung, Versetzung, Kündigung, Berufsbildung
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
    z.B. Unterrichtung der Arbeitnehmer nach vorheriger Abstimmung mit dem Betriebsrat


Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat wie folgt einzubeziehen:

  • Information
    z.B. Einstellung leitender Angestellter
  • Information und Beratung
    z.B. Planung von Neu-und Erweiterungsbauten, Personalplanung
  • Anhörung
    bei Kündigung
  • Vetorecht
    z.B. Personelle Einzelmaßnahmen, Einstellung, Eingruppierung, Versetzung
  • Mitbestimmung
    Fragen der Ordnung des Betriebes, Änderung der Arbeitsplätze, Lohngestaltung

Die Mitbestimmung ist die höchste Form der Mitwirkung des BR im Unternehmen.
Der Arbeitgeber kann nicht alleine entscheiden, sondern ist von der Zustimmung des BR abhängig.

Hohmann, Christine

Betriebsratsvorsitzende WDL

Maier, Frank

Betriebsratsvorsitzender Lebenshilfe

Aktuelles

© Lebenshilfe der Region Baden-Baden - Bühl - Achern e.V