1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Logo "Wir sind eins"

Beratungsangebote

Wir beraten

zur rechtlichen Betreuung

Durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist die oder der Betroffene nicht automatisch entmündigt. Ein rechtlicher Betreuer steht seiner Klientin oder seinem Klienten zur Seite und unterstützt ihn. Es handelt sich dabei um eine Rechtsfürsorge.

Wir beraten Sie gerne kompetent zu allen Fragen des Betreuungsrechts.

ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte, die auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht handeln

Sie sind ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer oder würden es gerne werden?
Sie sind über eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter?

Sie haben Fragen im Rahmen Ihrer Tätigkeit?

Sie würden sich gerne mit anderen Ehrenamtlichen austauschen und sich weiterqualifizieren?

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte werden in ihrer Tätigkeit mit den unterschiedlichsten Problemen und Anforderungen konfrontiert. Wir bieten Ihnen eine kompetente Begleitung an. In persönlichen Gesprächen können Sie sich beraten lassen und Unterstützung bei Ihrer Betreuertätigkeit erhalten.

zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Dies ist unabhägig vom Alter. Durch rechtzeitige Vorsorge können Sie selbstbestimmt für eine solche Lebenslage entscheiden.

Über die Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten. Die oder der Bevollmächtigte kann dann für Sie handeln. Es bedarf hierfür keinen weiteren Maßnahmen. Sie oder er wird vom Gericht nicht beaufsichtigt und muss diesem daher keine Rechenschaft ablegen.

Mit der Patientenverfügung können Sie für Situationen, in denen Sie keine Entscheidung mehr treffen können, im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt und welche unterlassen werden sollen. Sie ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden.

Seit dem 01. September 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich verankert (§ 1901 a BGB). Sie ist nun für Ärzte und rechtliche Betreuer bzw. Bevollmächtigte verbindlich.

Zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bieten wir kostenfreie und umfangreiche Vorträge an (siehe unter Veranstaltungen). Dabei besteht die Möglichkeit, Vorsorgemappen zu erwerben.

Kontaktdaten

Marktstraße 1
77815 Bühl

Tel.: 07223 - 80889-22
Fax: 07223 - 80889-29

betreuungsverein@lebenshilfe-bba.de

© Lebenshilfe der Region Baden-Baden - Bühl - Achern e.V