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Inklusion bewegt unsere Region

Was heißt eigentlich Inklusion?

Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung.

Es bedeutet, dass jeder Mensch – ganz egal wie man aussieht, welcher Religion man angehört, ob man eine Behinderung hat, oder welche Sprache man spricht – dazu gehört. Jeder kann und darf mitmachen. Also ist Inklusion, dass alle Menschen gleichberechtigt an allen Dingen des Lebens teilhaben können.

Wenn jeder Mensch - mit oder ohne Behinderung - überall dabei sein kann, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion.


Am deutlichsten wird was Inklusion ist, wenn man sich das Modell der drei Kreise betrachtet.

Unterschied zwischen Exklusion, Integration und Inklusion


Exklusion ist der Kreis, in dem alle - die im Kreis sind - gleich sind, während diejenigen, die vom „normalen“ abweichen, außerhalb stehen, also nicht dazugehören. Die im Kreis bringen in etwa die gleiche Leistung und können in der Gesellschaft mithalten. Die, die am Rande stehen sind anders, sei es durch eine Beeinträchtigung, Arbeitslosigkeit oder durch die Sprache oder durch eine andere Besonderheit.

Bei der Integration geht es darum, Menschen die etwas anders oder besonders sind, passend zu machen. Also darum, den Menschen zu verändern und zu fördern, sodass er in den Kreis hinein passt. Bei Integration muss sich nicht die Gesellschaft verändern, sondern der Mensch, der eine Behinderung hat.

Bei Inklusion gibt es keinen klaren, runden Kreis mehr, und es wird auch nicht mehr zwischen den Menschen unterschieden, sondern es wird von einer vielfältigen Gruppe ausgegangen, sodass sich das Bild vermischt.

Wenn alle Menschen bei allem dabei sein können spielen Unterschiede und Besonderheiten keine Rolle mehr. Dann ist es „normal“ verschieden zu sein und dass es normal ist, zeigt sich daran, dass Inklusion durch die Behindertenrechtskonvention ein Menschenrecht ist.

INKLUSION ist ein MENSCHENRECHT und in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben!

 
 

Im Folgenden nun, Informationen über die UN-Behindertenrechtskonvention.

Bitte anklicken und aufklappen!

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)

Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der UN-BRK.

In einem völkerrechtlichen Vertrag haben mehr als 170 Staaten der Erde ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen getroffen.

Es stellt klar, dass Männer, Frauen udn Kinder mit Behinderung keine Kranken sind, sondern gleichberechtigte Menschen.

Die Kernpunkte der UN-Konvention sind:

  1. Barrieren abschaffen!
  2. Selbstbestimmtes Leben ermöglichen!
  3. Gleiche Rechte für alle!


Schaubild der Aktion Mensch
Schaubild der Aktion Mensch

Exklusion - Menschen mit Behinderung stehen aussen vor, sind ausgegrenzt.

Integration - Menschen mit Behinderung müssen sich dem System, der Gesellschaft anpassen, um an ihr teilhaben zu können.

Inklusion - Die Gesellschaft hat solche Rahmenbedingungen geschaffen, die für jeden Menschen gleichermaßen geeignet sind, so dass er an allem teilhaben kann.

Die wesentlichen Artikel aus der UN-BRK

Die UN-BRK hat mit der Präambel 50 Artikel u.a.:

  • Artikel 8 - Bewußtseinsbildung in der Öffentlichkeit
  • Artikel 19 - Selbstbestimmtes Leben und die Einbeziehung in die Gemeinschaft
  • Artikel 24 - Recht auf Bildung
  • Artikel 27 - Recht auf Arbeit und Beschäftigung
  • Artikel 29 - Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
  • Artikel 30 - Teilhabe am kulturellen Leben, sowie an Erholung, Freizeit und Sport
 
 
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Hasel, Susanne

Leitung Öffentlichkeitsarbeit / Ehrenamt / Veranstaltungsmanagement

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